Allgemeine Geschäftsbedingungen

Einkaufsbedingungen für Drucksachen und Werbemittel


1. Geltungsbereich - Vertragsgegenstand

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Einkauf von Waren nach Maßgabe des zwischen uns und dem Lieferanten geschlossenen Vertrages. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Lieferanten erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Lieferanten die Leistung vorbehaltlos annehmen.

Unsere Bedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte mit dem Lieferanten, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen worden ist, sofern sie nur dem Vertragspartner im Zusammenhang mit einem zwischen ihm und uns bereits getätigten Geschäft zugegangen sind oder auf sie Bezug genommen wurde.

2. Angebot

An unser Angebot halten wir uns zwei Wochen gebunden.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Der in unserem Angebot angegebene Preis ist bindend. Hierin ist, soweit nicht ein anderes ausdrücklich vereinbart wurde, die Lieferung „frei Haus“ sowie die Verpackung und die gesetzliche Mehrwertsteuer mit enthalten.
Wenn schriftlich nichts anderes vereinbart ist, zahlen wir den Betrag innerhalb von vierzehn Tagen, gerechnet ab Lieferung und Rechnungserhalt, mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungserhalt netto.

4. lieferZeit

Die von uns angegebene Lieferzeit ist verbindlich.

Der Lieferant ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn er den vereinbarten Liefertermin nicht einhalten kann bzw. früher liefern möchte. Unsere Rechte wegen Verzögerung der Leistung bleiben von dieser Informationspflicht
unberührt.

Gerät der Lieferant mit der Lieferung in Verzug, hat er für jeden Werktag der Verspätung
0,1 %, höchstens jedoch 10 % der Auftragssumme als Vertragsstrafe zu zahlen. Die Geltendmachung der gesetzlichen Ansprüche wegen Verzögerung der Leistung bleiben hiervon unberührt.

5. Mehr- und MinderLieferung

Minderlieferungen stellen einen gewährleistungsrechtlich relevanten Mangel dar. Mehrlieferungen bis zu 3 % werden akzeptiert, wenn uns zuvor die äußersten Fortdruck- bzw. Herstellungspreise vor Rechnungslegung mitgeteilt wurden und wir diesen zugestimmt haben.

6. Mehr- und Minderkosten

Sollten sich nach der Auftragserteilungen Änderungen des Liefergegenstandes ergeben, die Mehr- oder Minderkosten zur Folge haben, sind uns die geänderten Kosten unverzüglich und überprüfbar vor Beginn der Ausführung des Auftrages schriftlich mitzuteilen. Ohne unsere ausdrückliche Bestätigung werden Mehrkosten nicht anerkannt.

7. Korrekturen

Korrekturabzüge sind uns frei von Satzfehlern jeder Art vorzulegen. Unsere Druckfreigabeerklärung entbindet den Lieferanten nicht von seiner alleinigen Verantwortung
für einen fehlerfreien, dem Manuskript und den typografischen Angaben entsprechenden Satz. In sprachlichen Zweifelsfällen ist die neueste Ausgabe des Duden maßgeblich. Bei Satzänderungen, bedingt durch Autorenkorrekturen oder Ähnliches, sind uns die dadurch entstandenen Kosten unverzüglich nach Anfall, spezifiziert nach Stundenaufwand und vereinbarten Stundensätzen, zusammen mit der Vorlage der jeweiligen Korrektur anzugeben. Später angegebene Kosten werden nicht anerkannt.

8. Eigentum, Herausgabe- und Aufbewahrungspflicht

Von uns dem Lieferanten zur Verfügung gestellte Druckunterlagen jeder Art bleiben
unser Eigentum. Sie sind uns jederzeit auf Verlangen herauszugeben. Stellt der Lieferant zur Durchführung der Bestellung Druckvorlagen, Druckstücke, Lithos, Fotos, Reinzeichnungen, Layouts oder Ähnliches her oder lässt er sie herstellen, so hat er uns diese gegen Ersatz der Herstellungskosten herauszugeben; dies gilt auch, wenn der Auftrag nicht ausgeführt wird.

Unabhängig von der Herausgabepflicht des Lieferanten hat dieser die ihm zur Verfügung gestellten Druckunterlagen und Ähnliches sowie die von ihm selbst oder Dritten zur Durchführung der Bestellung hergestellten Druckvorlagen, Druckstücke, Lithos, Fotos, Muster, Bogenmontagen, Reinzeichnungen, Layouts sowie die in diesem Zusammenhang hergestellten digitalen Daten, Datensätze, Dateien und vergleichbare Datenträger und Medien für einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren für uns unentgeltlich aufzubewahren. Die Frist beginnt mit dem Ablauf des Kalenderjahres, mit dem der Auftrag durchgeführt bzw. endgültig nicht durchgeführt wurde. Eine Vernichtung der vorgenannten Unterlagen und Gegenstände
bedarf unserer schriftlichen Zustimmung.

9. Urheberrecht, Nutzungsrecht

Soweit zur Ausführung der Bestellung vom Lieferanten erbrachte Leistungen urheberrechtlichen Schutz genießen, räumt der Lieferant uns das ausschließliche und
unbeschränkte, übertragbare Nutzungsrecht für alle bekannten Nutzungsarten, insbesondere das Veröffentlichungsrecht, Verbreitungs-, Vervielfältigungs- und Bearbeitungsrecht ein.

10. Haftung des Lieferanten für Mängel

Uns stehen die gesetzlichen Mängelansprüche in vollem Umfang zu. Insbesondere
sind wir berechtigt, vom Lieferanten nach unserer Wahl Mangelbeseitigung oder Lieferung eines neuen Leistungsgegenstandes zu verlangen. Wir behalten uns ausdrücklich die Geltendmachung des Rechts auf Schadensersatz, auch Schadensersatz statt der Leistung, für jeden Grad des Verschuldens in voller Höhe nach den gesetzlichen Bestimmungen vor.
Die Frist für die Verjährung von Mängelansprüchen beträgt 36 Monate. Sie beginnt
mit Gefahrübergang.

11. Haftung des Lieferanten für Schäden

Der Lieferant haftet uns gegenüber für jegliche Schäden, die er oder seine Erfüllungsgehilfen
verursachen, in voller Höhe und für jeden Grad des Verschuldens nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Das Risiko für Transportschäden trägt der Lieferant.

12. Form von Erklärungen

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Lieferant gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.

13. Erfüllungsort, Rechtswahl und Gerichtsstand

Sofern sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.

Sofern eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden sollte, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

 

1. Geltungsbereich, Vertragsgegenstand

Die uns erteilten Aufträge werden nur zu unseren nachstehenden Bedingungen ausgeführt. Mit Abschluss des Vertrages erkennt unser Kunde unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen an. Abweichungen bedürfen unserer ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung.

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen.

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

Unsere Bedingungen gelten auch für künftige Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen worden ist, sofern sie nur dem Kunden im Zusammenhang mit einem zwischen ihm und uns bereits getätigtem Geschäft zugegangen sind oder auf sie Bezug genommen wurde.

2. Form, Schriftform

Sämtliche vertraglichen Vereinbarungen sowie deren Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auf dieses Formerfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden. Dem Schriftformerfordernis ist durch unser Bestätigungsschreiben oder durch unsere schriftliche Auftragsannahme genügt.

3. Angebot, Vertragsschluss, Angebotsunterlagen

Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar, das wir innerhalb von einer Woche durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Ware annehmen können. Vorher abgegebene Angebote durch uns sind freibleibend.

An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Die an uns zu entrichtenden Vergütungen unterliegen der Vereinbarung im Einzelfall.
Falls eine ausdrückliche Preisabsprache nicht getroffen wurde, gelten die Sätze aus unserer aktuellen Preisliste. Gegenüber Verbrauchern ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.

Ist der Kunde Unternehmer, geben wir lediglich den Nettopreis an. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Soweit mit dem Kunden vereinbarte Etatpläne Vergütungsregelungen enthalten, handelt es sich hinsichtlich der hierin enthaltenen Fremdkosten lediglich um Richtpreise. Spesen, Fahrtkosten, Kosten auswärtiger Verpflegung und Unterbringung sind in jedem Falle gesondert zu erstatten. Auf die vereinbarten Vergütungssätze ist die jeweils geltende Umsatzsteuer zu entrichten.

Soweit wir Aufträge an Werbeträger (Media-Aufträge) oder Zulieferer vergeben, werden deren jeweils gültige Preise Vertragsbestandteile.

Ist der Kunde Unternehmer, gilt der vereinbarte Preis.

Ist der Preis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch eine Änderung des Marktpreises oder durch Erhöhung der in die Leistungserbringung einbezogenen Dritten verlangten Entgelte erhöht, gilt der höhere Preis. Liegt dieser 20 % oder mehr über dem vereinbarten Preis, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
Dieses Recht muss unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend gemacht werden.

Die Gesamtvergütung ist innerhalb von 10 Tagen nach Leistungserbringung und ohne Skontoabzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzuges. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten und von uns anerkannt sind.

Ist der Kunde Unternehmer, ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

5. Lieferung

Lieferfristen oder Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich und schriftlich bestätigt werden. Ist keine Lieferfrist vereinbart, verpflichten wir uns zur schnellstmöglichen Lieferung.

Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben und gegebenenfalls nach Leistung vereinbarter Anzahlungen.

Im Falle einer ausdrücklich und schriftlich zugesicherten Lieferfrist ist diese eingehalten,
wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unseren Geschäftsbereich verlassen hat.

Außerhalb unseres Einflussbereiches liegende Umstände, welche die Leistungserbringung, die Beschaffung oder den Versand verhindern oder erschweren, z. B. höhere Gewalt, Arbeitskampf, Aufruhr, behördliche Maßnahmen, Energie- und Werkstoffmangel, Verkehrs- oder Betriebsstörungen, Lieferverzögerungen seitens unserer Lieferanten, befreien uns für die Zeit des Bestehens dieser Umstände von der Lieferpflicht. Werden durch diese Umstände das Lieferdatum bzw. die Lieferung um mehr als einen Monat überschritten bzw. aufgehalten, sind beide Teile, ohne dass dem Kunden hieraus Ersatzansprüche erwachsen, berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt auch dann, wenn die genannten Umstände zu einem Zeitpunkt eintreten, wenn wir uns in Verzug befinden.

Mehrlieferungen sind bis zu 3 % gestattet. Wir berechnen die gelieferte Menge. Teillieferungen sind zulässig, es sei denn, der Kunde würde unangemessen benachteiligt.

Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Lieferung unseren Geschäftsbereich verlassen hat. Ansprüche wegen verspäteter postalischer und/oder sonstiger Zustellung sind ausgeschlossen.

6. Eigentum

Für die Erbringung unserer Leistung hergestellte Vorstufen- und Zwischenprodukte und/oder Arbeitsmittel, z. B. Druckvorlagen, -stöcke, Reinzeichnungen, Lithos, Formen, Werkzeuge u. Ä. sowie die hierbei hergestellten Programme, digitalen Daten, Datensätze, Dateien und  Datenträger nebst vergleichbaren Medien bleiben unser Eigentum.

7. Haftung für Mängel

Ist der Kunde Verbraucher, haften wir bei Vorliegen eines Mangels nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus dem Nachfolgenden keine Einschränkungen ergeben. Der Verbraucher hat offensichtliche Mängel uns gegenüber innerhalb von zwei Wochen nach Auftreten des Mangels schriftlich anzuzeigen. Erfolgt die Anzeige nicht innerhalb der vorgenannten Frist, erlöschen die Gewährleistungsrechte. Das gilt nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben.

Ist der Kunde Unternehmer, sind Mängelrügen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder wegen erkennbarer Mängel binnen einer Woche nach Empfang der Lieferung schriftlich mitzuteilen. Andere Mängel müssen uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitgeteilt werden. Bei Vorliegen eines Mangels behalten wir uns die Wahl der Art der Nacherfüllung vor.

Geringfügige Abweichungen vom Original gelten auch bei farblichen Reproduktionen
in allen Herstellungsverfahren nicht als Grund für eine Mängelrüge. Das Gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andruck und Auflagendruck. Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung den Kunden unangemessen benachteiligt.

Ist der Kunde Verbraucher, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei Lieferung neuer Sachen zwei Jahre, bei Lieferung gebrauchter Sachen ein Jahr. Die Frist beginnt mit Gefahrenübergang. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadensersatzansprüche wegen Mängeln handelt. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt Ziffer VIII).

Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist immer ein Jahr. Die Verjährungsfrist im Falle eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadensersatzansprüche wegen Mängeln handelt. Für Schadensansprüche wegen eines Mangels gilt Ziffer VIII). Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht.

8. Haftung für Schäden

Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Gegenüber Unternehmern ist dabei zusätzlich die Haftung auf Ersatz des typischerweise entstehenden Schadens beschränkt.

Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens, wobei gegenüber Unternehmern auch in diesem Fall, soweit es um Schäden geht, die nicht aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden resultieren, die Haftung auf den typischerweise entstehenden Schaden begrenzt ist. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzung unserer Erfüllungsgehilfen.

Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches bzw. bei Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Übergabe der Sache.

Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

9. Eigentums- und Urhebernutzungsrechte

An Konzepten, Exposés, Treatments, Skizzen, Zeichnungen, Grafiken, Mustern, Programmen, digitalen Daten und Dateien etc. behalten wir vorbehaltlich einer anderslautenden Vereinbarung Eigentum und, soweit urheberrechtlich zulässig, alle urheberrechtlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte.

Eigentum, Nutzungs- und Verwertungsrechte an unseren Leistungen gehen – soweit deren Übergang vertraglich vereinbart wurde – bestimmungsgemäß erst nach vollständiger Zahlung der geschuldeten Vergütung auf den Kunden über.

Die von uns erbrachten Leistungen stehen dem Kunden nur für den bei Vertragsschluss
vereinbarten Zweck zur Verfügung. Die urheberrechtlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an diesen Leistungen gehen daher nur insoweit auf den Kunden über, wie dies für den vereinbarten Zweck erforderlich ist. jede darüber hinausgehende Verwertung und Nutzung ist mit uns schriftlich zu vereinbaren und ist vergütungspflichtig.

Die Übertragung eines ausschließlichen Nutzungsrechtes an von uns zu erbringenden Leistungen auf den Kunden bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

10. Korrekturen, Prüfung der Weiterverwendung

Abzüge (Kopien, Laserdrucke, Andrucke in jeglicher Form), Filme, Reinzeichnungen
oder Ähnliches sind vom Kunden auf Fehler zu überprüfen und für druckreif zu erklären (Druckfreigabe).

Durch uns verschuldete Fehler werden unverzüglich und kostenlos berichtigt. Eventuelle Korrekturen hat der Kunde vor der Weiterverwendung erneut auf Fehler zu überprüfen. Wir haften nach Druckfreigabe nicht für die vom Kunden übersehenen Fehler. Die Kosten für Besteller- und Autorenkorrekturen werden dem Kunden separat berechnet.

Es besteht die Pflicht des Kunden, unsere Lieferungen vor einer Weiterverwendung
durch ihn zu überprüfen, auch wenn ihm vorher Korrekturen zugesandt worden sind. Druckstücke, Maschinenplatten, kopierfähige Filme und Ähnliches sind vom Auftraggeber vor einer Weiterverarbeitung durch ihn auf Vollständigkeit, Maßgenauigkeit, Standrichtigkeit, Dichte und auf einwandfreie Beschaffenheit zur Weitergabe zu überprüfen.

Vom Kunden übergebene Reinzeichnungen, Filme, digitale Daten oder Ähnliches, die von uns für Inserate, Auflagendruck und so weiter weiterverwendet werden sollen, werden von uns auf Satzfehler oder andere Mängel nicht überprüft, wenn nicht anderes schriftlich vereinbart wurde.

Wir verwahren die uns vom Kunden zur Durchführung des Auftrags überlassenen
Unterlagen und Daten unter Beachtung der eigenüblichen Sorgfalt. Wir sind berechtigt, derartige Unterlagen zwei Jahre nach Beendigung des Auftrages zu vernichten, es sei denn, der Auftraggeber hat sich bei Übergabe schriftlich die Rücknahme vorbehalten und/oder mit uns einen separaten Verwahrungsvertrag geschlossen.

11. Übertragung von Rechten

Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem Vertragsverhältnis auf Dritte bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.

12. Referenznachweise, Eigenwerbung

Wir sind berechtigt, unsere Leistungen für den Kunden für Referenznachweise und Eigenwerbung durch Benennung und Abbildung zu verwenden.

13. Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand

Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz.

Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des
UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.

Sofern eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden sollte, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.